Grundlagen der Flächenplanung
Schweizer Normen:
Flächen und Volumen in Gebäuden gemäss SIA
308 Angaben zur VUV: Sicherheitsanforderungen der VUV
Vorschriften Feuerpolizei, gemäss kantonalen Bestimmungen. Hier ein Beispiel Kanton Zürich
Deutsche Normen:
Die Anforderungen an Büroflächen sind in einschlägigen Regelwerken definiert:
- ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
- ASR – Arbeitsstätten-Richtlinien
- BidscharbV – Bildschirmarbeitsverordnung
- DIN 4543-1 – Büroarbeitsplätze Flächen für Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln
- BGI 650 – "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" – Leitfaden für die Gestaltung
- BGI 5050 – "Büroraumplanung" – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros
Die Anforderungen an Kommunikationsräume werden durch folgende Normen ergänzt:
- DIN 16555 – Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze in Büro- und Verwaltungsgebäuden
- DIN 15906 – Tagungsstätten
ArbStättV und ASR
Im Anhang der ArbStättV sind Schutzziele definiert, die auch für die Planung von Büroräumen relevant sind. Die Fassung der ArbStättV aus dem Jahr 2004 enthält jedoch keine flächenrelevanten Regelungen. Diese – und andere Anforderungen an Arbeitsplätze – werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert.Bereits veröffentlichte ASR mit Relevanz für die Büroplanung:
- ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.5 Raumtemperatur
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR A1.8 Verkehrswege
- ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- ASR A3.4 Beleuchtung
Bildschirmarbeit
§ 4 formuliert die "Anforderungen an die Gestaltung" von Bildschirmarbeitsplätzen, die im Anhang detailliert werden. Bezüglich der Fläche nennt die BildschrimarbV eher allgemeine Kriterien:Ziffer | Anforderung |
10 | ausreichend grosse Arbeitsfläche,rn die die flexible (individuelle) Anordnung aller Arbeitsmittel erlaubt rnund ausreichend Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung bietet |
14 | ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen (Bewegungsfläche) |
DIN 4543-1
In Abhängigkeit von der Aufgabe regelt sie Grösse, Abstände, Überlagerungen u. dgl. und ist damit das wichtigste Regelwerk, wenn es um die Flächen im Büro geht. Sie ist analytisch aufgebaut und unterscheidet- Arbeitsflächen
- Freie Bewegungsflächen
- Benutzerflächen
- Möbel-Stellflächen
- Möbel-Funktionsflächen
- Verkehrswegeflächen im Raum
Bei Büroflächen ist ist die DIN 4543-1 für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft erste Beurteilungs- und Genehmigungsgrundlage – vorausgesetzt die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.
BGI 650 und BGI 5050
BGI 5050 fasst die wichtigesten Anforderungen an die Flächenplanung im Büro zusammen. Die BGI 650 ergänzt diese mit Informationen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.(Quelle buero-forum.de)