Bewegungsflächen
DIN 4543-1 – Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln definiert Begriffe und legt Anforderungen fest im Hinblick auf die Aufstellung und Nutzung von Büromöbeln. Im folgenden werden die Anforderungen an Bewegungsflächen dargestellt und mit Hinweisen aus der BGI 650 ergänzt.
Definition
"Freie Bewegungsfläche im Bürowesen ist jene zusammenhängende freie unverstellte Bodenfläche, die im Bereich des Arbeitsplatzes mindestens erforderlich ist, um eine ungehinderte Bewegung zu ermöglichen (siehe ArbStättV §24)."Grundlegende Anforderungen
DIN 4543-1 spezifiziert sowohl die notwendige Gesamtfläche des Bewegungsraums als auch dessen Mindestbreite und Mindesttiefe.
Mindestfläche je Arbeitsplatz | 1,5 qm |
Mindestbreite und -tiefe an jeder Stelle | 1,0 m |
Die DIN verweist ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung nach §24 ArbStättV. Als solche darf sie nicht unterschritten werden.
Zulässige Ausnahmen / Überlagerungen
Die freie Bewegungsfläche am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz darf nur von den folgenden Flächen überlagert werden:- von der Stellfläche des Arbeitsstuhls
- von der Benutzerfläche dieses Arbeitsplatzes (beide Flächen sind in diesem Fall identisch)
- von dem Verbindungsgang zu diesem Arbeitsplatz
- und temporär von den Funktionsflächen der Möbel dieses Arbeitsplatzes (z.B. Container, Arbeitsplatzschränke u. dgl.)
soweit durch die Überlagerungen keine "Quetsch-, Scher- und Stossstellen" entstehen.
Freie Bewegungsflächen verschiedener Arbeitsplätze dürfen sich grundsätzlich nicht überlagern!
(Quelle buero-forum.de)