Kriterien zur schalltechnischen Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen:
- Kriterium 1: Der von einer einzelnen, identifizierbaren Schallquelle verursachte anteilige Schallpegel sollte den von allen übrigen Quellen zusammen verursachten Schallpegel um nicht mehr als 4 dB(A) übersteigen. Andernfalls ist der Arbeitsplatz schalltechnisch als "ungünstig" einzustufen.
- Kriterium 2: Gespräche aus anderen Arbeitsbereichen und von aussen sollen nicht verstanden werden können. Dies bedeutet, dass in Kleinbüros der anteilige Pegel der von aussen eindringenden Sprechgeräusche um mindestens 5 dB(A), in Mehrpersonenbüros um mindestens 3 dB(A) unter dem vorhandenen Grundpegel liegen soll. Andernfalls ist der Arbeitsplatz in schalltechnischer Hinsicht als "ungünstig" einzustufen.
- Kriterium 3: Der von allen Quellen zusammen verursachte Schallpegel soll, wenn die betreffende Person nicht tätig ist, so niedrig wie möglich sein. Das Ergebnis dieser Beurteilung lässt sich aus der nachfolgenden Tabelle ablesen.
Schalltechnische Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen
Beurteilungspegel am Arbeitsplatz | Lärmqualifizierung |
bis 30 dB(A) | optimal |
über 30 dB(A) bis 40 dB(A) | sehr gut |
über 40 dB(A) bis 45 dB(A) | gut |
über 45 dB(A) bis 50 dB(A) | in gewerblichem Umfeld akzeptabel |
über 50 dB(A) bis 55 dB(A) | ungünstig, aber noch zulässig |
über 55 dB(A) | Geräuschbelastung zu hoch |
Zum besseren Verständnis einige Beispiele: Das Grundgeräusch in der freien Natur beträgt
30 – 40 dB. Normale Sprache in einem Meter Entfernung 55 – 60 dB. Laute Sprache in einem Meter Entfernung 65 – 70 dB. Starker Strassenverkehr in ca. 7 m Entfernung 80 – 85 dB.
Dauerbelastungen über 65 dB führen zu Störungen des vegetativen Nervensystems, Dauerbelastungen über 80 dB zu Gehörschäden.
In Büros schaffen Telefon, Telefax, Drucker, Kopierer usw. eine vielfach als unangenehm empfundene Lärmkulisse. Gesundheitsgefahren liegen jedoch nicht allein in der Intensität des Schalls, sondern auch in seiner Zusammensetzung, seiner Häufigkeit und seiner Bandbreite. Für Unbeteiligte sind die Gespräche anderer die störendste Lärmquelle im Büro.
(Quelle: W. Probst: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2003)