Arbeitsflächen


DIN 4543-1 – Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln definiert Begriffe und legt Anforderungen fest im Hinblick auf die Aufstellung und Nutzung von Büromöbeln. Im folgenden werden die Anforderungen an Arbeitsflächen dargestellt und mit Hinweisen aus der BGI 650 ergänzt.

Definition

"Arbeitsfläche im Bürowesen ist die erforderliche Fläche der Platten von z.B. Arbeitstischen und Tischkombinationen, gegebenenfalls mit beigestellten Bürocontainern in Tischhöhe erweitert."

Grundlegende Anforderungen

DIN 4543-1 spezifiziert die Mindestgrösse der Arbeitsflächen über die Gesamtgrösse und die Mindesttiefe.


Mindestgrösse                                           
1,28 qm
Mindesttiefe an jeder Stelle
0,80 m
Plattengrösse zum Beispiel
160 x 0,80 m


Für die Wahl der richtigen Tischtiefe der Sehabstand (Entfernung des Auges zum Bildschirm) und die Bautiefe des Bildschirms entscheidend. Gemäss BGI 650 muss der Sehabstand bei 17-Zoll Flachbildschirmen mindestens 50 cm betragen. Bei grösseren Bildschirmen vergrössert sich der ergonomisch notwendige Sehabstand und damit die erforderliche Plattentiefe. Aus Sicherheitsgründen dürfen generell keine Geräteteile über die Plattenkante hinausragen.


 

Zulässige Ausnahmen

"Arbeitsplätze mit geringem Arbeitsflächenbedarf" dürfen in der Breite maximal um bis zu 0,40 m reduziert werden. Die Mindestfläche beträgt dann beispielsweise 1,20 x 0,80 m.

Arbeitsplätze mit geringem Arbeitsflächenbedarf sind nach BGI 650 "Arbeitsplätze, die nur mit einem Bildschirmgerät ausgerüstet sind, an denen Schriftgut nur in geringem Umfang verwendet wird und an denen keine wechselnden Tätigkeiten ausgeübt werden."
 

Mehrflächenarbeitsplätze

Die Mindestarbeitsfläche kann auch als Kombination mehrerer Einzelflächen angeboten werden.

Bedingung dafür ist eine ausreichende Ansitzbreite:


Ansitzbreite jeder Arbeitsfläche              
min. 0,80 m  
bei Verwendung eines Containers
min. 1,20 m


BGI 650 nennt als Ausnahme, dass "im Eckbereich ... die Breite der Arbeitsfläche an der Vorderseite auf bis zu 565 mm verringert werden" kann.

(Quelle buero-forum.de)